Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 31. August 2007

Ab Samstag gilt Rauchverbot für Jugendliche

Ab Samstag, 1. September, dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Tabakwaren mehr abgegeben werden. Außerdem ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet. Darunter fällt auch das Rauchen von Wasserpfeifen.

Das Jugendschutzgesetz ist im Rahmen des neuen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in diesem Sinne bundeseinheitlich geändert worden. Darauf macht der städtische Fachbereich für Jugend, Familie und Sport aufmerksam. „Die Altersgrenze von 16 Jahren ist also auf 18 Jahre heraufgesetzt worden“, so Ullrich Kuhlmann, zuständig für Jugendschutz.

 

Bocholter Geschäftsleute sollten sich im Zweifel vor Abgabe von Tabakwaren den Personalausweis vorlegen lassen, rät der Fachbereich Öffentliche Ordnung. Ähnlich wie bei der Abgabe von Alkohol müssen Gewerbetreibende, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

 

Automatenaufstellern bleibt bis zum 1. Januar 2009 Zeit, ihre Geräte für die Anhebung des Abgabealters von 16 auf 18 Jahren umzustellen.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ullrich Kuhlmann, Fachbereich Jugend-Familie-Sport, 02871/953-533