Bocholt, 29. Januar 2008
Keine "Kurzen" an die Kurzen
Karneval: Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren tabu / Ordnungsamt kontrolliert an Rosenmontag gemeinsam mit Polizei
Bocholt (pd).
Jugend- und Ordnungsamt der Stadt Bocholt weisen rechtzeitig vor Karneval auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Zusammenhang mit Alkohol hin.
Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt appelliert zum Auftakt der närrischen Tage eindringlich an alle Erwachsenen, auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung besteht auch für Gastwirte und Verkäufer in Getränkeläden.
Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch die so genannten Alcopops, gilt sogar: erst ab 18 Jahren! Auch ein Volljähriger, der innerhalb seiner Clique Alkohol an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport fordert Eltern auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder keinen Alkohol zum Karnevalszug mitbringen. Eltern sollten im Vorfeld offen mit ihren Kindern über das Thema "Gefahren durch Alkohol" reden. Bei ernsthaften Zweifeln sollten Eltern sich nicht scheuen, einen Blick in den Rucksack des Kindes zu werfen.
Für Gaststätten und Einzelhändler gelten besondere Vorschriften, wie der Fachbereich Öffentliche Ordnung mitteilt:
- Vor der Abgabe von Alkohol im Zweifel den Ausweis zeigen lassen. Werden die Zweifel nicht ausgeräumt, unterbleibt mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen der Verkauf.
- Gaststätten sollten mindestens ein anti-alkoholisches Getränk nicht teurer anbieten als das billigste alkoholische Getränk - so sieht es das Gaststättengesetz vor.
- Das aktuelle Jugendschutzgesetz muss gut sichtbar aufgehängt werden.
Polizei und Bocholter Stadtwacht haben an Rosenmontag Kräfte im Einsatz. Gaststätten, Kioske und Tankstellen sind vom Fachbereich Öffentlich Ordnung schriftlich auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hingewiesen worden. Händlern und Verkaufsstellen, die dagegen verstoßen, drohen hohe Geldstrafen bis hin zur Überprüfung der Konzession.
Werden Jugendliche unter 16 Jahren mit Alkohol erwischt, werden die Getränke konfisziert und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
Weitere Informationen zum Thema erteilen der Fachbereich Jugend, Familie und Sport unter Tel. 02871/953193 und der Fachbereich Öffentliche Ordnung unter 02871/953352.