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Stellungnahme zur Berichterstattung „Wasserversorgung Schmallenberg“

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06. März 2008
Stellungnahme zur Berichterstattung „Wasserversorgung Schmallenberg“
Kreis weist Vorwürfe zurück und ist weiterhin jederzeit gesprächsbereit
Hochsauerlandkreis/Schmallenberg.

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises hat das Ziel, eine einwandfreie Trinkwasserqualität im Sinne der Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicher zu stellen. Nach der bundeseinheitlichen Trinkwasserverordnung ist eine einwandfreie Trinkwasserqualität erst dann gewährleistet, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte und nachweislich die Regeln der Technik bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers eingehalten werden. Für den Betrieb sogenannter Ultraviolett-Bestrahlungsanlagen (UV-Anlagen) gelten seit dem 30. Juni 2007 verschärfte gesetzliche Vorgaben.

Bezogen auf die Wasserinteressengemeinschaft (WIG) Hundesossen war das Gesundheitsamt jederzeit gesprächsbereit und hat angesichts der Ankündigung des bevorstehenden Anschlusses an ein benachbartes Wasserwerk weder die Nachrüstung der UV-Anlage gefordert noch in diesem Zusammenhang ein Bußgeld angedroht. Die Forderung nach einer nicht sehr aufwändigen, täglichen Trübungsmessung war jedoch fachlich begründet und nachvollziehbar.

Gesetzlich und fachlich gibt es bei den Anforderungen zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität keine Unterschiede zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich betriebenen Wasserversorgungsunternehmen.


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