Bocholt, 21. April 2008
Alkohol-Kontrollen am 1. Mai
„Hochprozentiges hat bei Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen“
Bocholt (pd).
Ein rigoroses Alkoholverbot wie in den niederländischen Nachbargemeinden wird es am 1. Mai in Bocholt nicht geben, gleichwohl allerdings Kontrollen, um besonders den Jugendschutz zu gewährleisten. Das kündigt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung jetzt an.
„Auch in diesem Jahr erfolgen intensive Jugendschutzkontrollen durch Beamte der Polizei, des Ordnungs- und des Jugendamtes. Unerlaubt mitgeführte Alkoholika werden konfisziert. Es erfolgt eine Mitteilung an die betreffenden Eltern“, so Johannes Kolks, Fachbereichsleiter für Öffentliche Ordnung. Die Kooperation habe sich bewährt – „seit drei Jahren verläuft der 1. Mai relativ ruhig.“
Unerlaubt bedeutet: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken; Spirituosen und sog. "Alkopops" sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Der noch vor Jahren immer wieder auffällige Bereich rund um den „Rodelberg“ im Bocholter Stadtwald sei entschärft worden, auch dank der Mithilfe des Malteser Hilfsdienstes. Das weitläufige Gelände wird seither laut Kolks „von Familien und Jugendlichen gleichermaßen gern angenommen.“ Essen und Getränke sowie ausreichend sanitäre Anlagen stehen für Mai-Ausflügler auch diesmal wieder zur Verfügung.
Kolks sieht auch Eltern in der Pflicht: „Wenn Sie ein ungutes Gefühl beschleicht, werfen Sie einen Blick in die Fahrradtaschen oder Rucksäcke der Sprösslinge. Denn: Hochprozentiges hat bei Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen.“
Die niederländischen Nachbargemeinden Aalten und Winterswijk gehen noch konsequenter vor. Sie haben für den 1. Mai in der Zeit von 10-22 Uhr ein Alkoholverbot für den gesamten Gemeindebereich verhängt.
In den letzten Jahren sei es üblich gewesen, dass viele Jugendliche die Erholungsgebiete de Slingeplas und Hilgelo besuchten, um den 1. Mai zu feiern. Im 2005 seien diese Feierlichkeiten aus dem Ruder gelaufen. Ursache hierfür sei u.a. Alkoholmissbrauch gewesen.
Am 1. Mai ist es in den Erholungsgebieten Slingeplas und Hilgelo verboten, alkoholische Getränke mit sich zu führen und zu konsumieren. Das Verbot gilt auch für den gesamten Gemeindebereich Aalten. Verstöße gegen diese Verbote sind strafbar und werden direkt verfolgt. Die Polizei wird vor Ort Kontrollen durchführen.
Natürlich sei jeder, der nicht im Besitz alkoholischer Getränke ist, in Aalten und in Winterswijk herzlich wilkommen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinden weiter.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Johannes Kolks, Leiter Öffentliche Ordnung, 02871/953352