Bocholt, 26. Mai 2008
Neue Termine für Sanierungsberatung im Juni
Bocholt (pd).
Am 13. und 14. Juni 2008 bietet die Stadt Bocholt die nächsten Sanierungsberatungen für Hausbesitzer an. Die Teilnahme ist Voraussetzung, um finanzielle Zuschüsse aus dem neuen Förderprogramm beantragen zu können.
Immer mehr Bocholter Bürger wollen den Wärmeschutz ihres Wohnhauses verbessern. "Da macht es Sinn, sich vor dem Beginn der Arbeiten mit einem Sanierungsfachmann über ein geeignetes Konzept zu unterhalten. Denn nur so wird sichergestellt, dass die eingesetzten Mittel später auch den optimalen Effekt bringen", sagt Bocholts Umweltreferentin Angela Theurich.
Weiterer Vorteil: Wer an einer entsprechenden Sanierungsberatung teilgenommen hat, dem winken städtische Zuschüsse aus dem neuen Förderprogramm „Altbau Optimal 2008“. Seit 1. Mai 2008 gibt es diese praktische Hilfestellung für Sanierungswillige. Sie setzt auf Qualität und bezieht sich auf die energetische Verbesserung der Außenhülle von Häusern in Bocholt. Sowohl auf die Dämmung von obersten Geschossdecken und Dachflächen als auch auf die Dämmung von Kellerdecken und Außenfassaden sowie auf den Einsatz dreifach verglaster Fenster und Fensterscheiben.
Die Höchstförderung pro Wohnhaus beträgt 1.500 Euro, wobei die Höhe der Zuschüsse gestaffelt ist. Je besser die Dämmung, desto höher auch der Förderbetrag pro Quadratmeter. Theurich: "Hierdurch wird eine zukunftsfähige Einsparung von Heizenergie erreicht. Das neue Förderprogramm orientiert sich dabei an den Dämmstoffstärken-Empfehlungen der Energieagentur NRW sowie an den Standards von KfW60 bzw. KfW40-Häusern."
Wer in den Genuss städtischer Fördermittel für energetische Altbausanierungsmaßnahmen kommen will, muss sich zuerst für eine Sanierungsberatung anmelden. Die nächsten Vor-Ort-Beratungen finden am 13. und 14. Juni 2008 statt. Anmeldeformulare hierfür sind über das Internet, www.bocholt.de, erhältlich oder über das Sekretariat des Bocholter Stadtbaurates, Tel. 02871/953-254 (Frau Nienhaus). Dort erhalten interessierte Hausbesitzer auch die Förderrichtlinie sowie die dazu gehörigen Antragsformulare.
Für die Sanierungsberatung vor Ort wird, wie üblich, vorerst ein Unkostenbeitrag von 100 Euro erhoben. Werden im Anschluss an die Beratung im Laufe eines Jahres energetische Verbesserungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 600 Euro realisiert, wird dieser Unkostenbeitrag von der Stadt erstattet.
Bocholter Hausbesitzer, die in der Vergangenheit bereits an einer Vor-Ort-Sanierungsberatung teilgenommen haben, müssen diese natürlich nicht wiederholen. Hier reicht die Vorlage einer Kopie des Beratungsberichtes zusammen mit dem Förderantrag.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Energie-Lecks lassen sich an Altbauten mit einer speziellen Wärmebildkamera aufdecken.