Im kommenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. August 2002 bis zum 31. August 2003 geboren sind, außerdem alle früher geborenen Kinder, die bisher nicht eingeschult werden konnten.
Nach dem neuen NRW-Schulgesetz ist die Regelung vorgeschriebener Schulbezirke entfallen, das heißt Eltern können ihr Kind innerhalb der eigenen Stadt an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Grundsätzlich hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in der nächstgelegenen Grundschule.
Wie bereits bekannt ist, werden bei einigen städtischen Grundschulen die Kinder mit einem Schulbus zur Schule gefahren, soweit ein Anspruch auf Beförderung besteht. Die gleiche Regelung erfolgt über Ausgabe von Schülerjahreskarten im Linienbusverkehr.
Diese Regelung wird zukünftig beibehalten, wenn der genannte Anspruch besteht oder die nächstgelegene Grundschule weiter als 2 km – fußläufiger Weg – von der Wohnung des Kindes entfernt ist.
Die Stadt Gummersbach geht davon aus, dass alle Schulanfänger auch an der gewünschten Schule aufgenommen werden können. Sollte dies in Einzelfällen wegen überhöhter Anmeldungen nicht möglich sein, müssen die Schüler/-innen, die nicht die wohnortnächste Grundschule gewählt haben, dann in einer anderen städtischen Grundschule (2. Vorschlag) eingeschult werden.
Die Anmeldung der Kinder muss bis spätestens 15. November dieses Jahres erfolgen.
Die genauen Anmeldezeiten werden den Erziehungsberechtigten in einem Anschreiben in den kommenden Tagen direkt mitgeteilt. Das gilt auch für den Termin der schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt.
Eltern schulpflichtiger Kinder, die bis zum 31. Oktober 2008 keine schriftliche Mitteilung erhalten haben, werden darum gebeten, sich bei der nächstgelegenen Grund-schule zu melden.
Kinder, die nach dem 31. August 2008 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag zu Beginn des nächsten Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In diesen Fällen werden die Erziehungsberechtigten gebeten, sich kurzfristig direkt mit der von ihnen gewünschten Grundschule in Verbindung zu setzen.
Für weitere Auskünfte stehen die Schulleitungen der städtischen Grundschulen sowie die Mitarbeiter des Fachbereichs Schule und Sport in der Stadtverwaltung Gummersbach gerne zur Verfügung, Tel. 02261 – 871606.