Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 27. April 2009

Alkoholkontrollen am 1. Mai

Bocholt (pd).

Am 1. Mai werden Ordnungsverwaltung, Jugendamt und Polizei an verschiedenen Stellen im Bocholter Stadtgebiet Alkoholkontrollen durchführen. Ziel ist, den Jugendschutz zu gewährleisten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Jugendliche unter 16 Jahren laut Gesetz keinen Alkohol trinken dürfen; zwischen 16 und 18 Jahren sind „harte Drinks“, die Hochprozentiges enthalten (Schnaps etc.), verboten. Unerlaubt mitgeführter Alkohol wird beschlagnahmt. Es erfolgt eine Mitteilung an die betreffenden Eltern der Kids. Im Vorjahr sind 30 Liter branntweinhaltiger Getränke sichergestellt worden.

Kioske, Tankstellen und Supermärkte werden vom Ordnungsamt auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nachdrücklich hingewiesen. Verkaufsstellen werden zudem am 1. Mai stichprobenartig kontrolliert.

Beliebter Treffpunkt von Mai-Ausflüglern ist der Bocholter Rodelberg im Stadtwald. Dort betreibt der Malteser Hilfsdienst eine Sanitätsstation. Außerdem gibt es einen Imbiss- und Getränkestand. Ein Toilettenwagen steht zur Verfügung.

In der niederländischen Nachbargemeinde Aalten gelten für den 1. Mai Sonderregelungen. Im Bereich des Freizeitgebietes „De Slingeplas“ ist das Mitführen und Trinken von Alkohol verboten. Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist im gesamten Gemeindegebiet Aalten nicht erlaubt. Das Verbot gilt von 10-21 Uhr. Hintergrund: Im Jahre 2005 waren die Ereignisse rund um den 1. Mai aus dem Ruder gelaufen. Ursache hierfür war u.a. Alkoholmissbrauch. Seither hat Aalten besondere Regeln speziell für den 1. Mai erlassen.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de