Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 02. Juli 2009

Stadt warnt vor Abzocke

Bocholt (pd).

Vorsicht Abzocke: In Bocholt sind Briefe aufgetaucht, die Gebühren für den Eintrag in einen "Bundessterbeanzeiger" verlangen. Die Stadtverwaltung warnt davor, auf die Forderung einzugehen.

„Gemäß der Novellierung des EU-Parlaments aus dem Jahre 2008, ist mit heutigem Datum die Eintragung des Todesfalles in den Seiten des Bundessterbeanzeigers.de erfolgt. Für die erfolgte Eintragung werden die einmaligen Kosten wir folgt festgesetzt: Standardeintrag 63,12 Euro. Die Gebühren sind sofort fällig.“

Briefe mit solchem Inhalt kursieren derzeit im Raum Bocholt. Und nicht nur hier: Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt davor, dubiose Rechnungen dieses angeblichen "Bundessterbeanzeigers" für eine angebliche Eintragung eines Todesfalls zu bezahlen. Das Schreiben mit dem Titel „Gebührenrechnung“ gaukelt lediglich einen amtlichen Eindruck vor.

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale handelt es sich scheinbar um eine besonders skrupellose Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt. Wer auf der Internetseite www.bundessterbeanzeiger.de nachsieht, findet dort neben belanglosen Informationen eine Namensliste. Dafür soll offenbar abkassiert werden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de