Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 03. September 2009

Ausländerbeirat fordert Integrationsrat

Bocholt (pd).

Der Ausländerbeirat der Stadt Bocholt fordert den Rat der Stadt auf, künftig einen Integrationsrat zu bilden. In der Sitzung des Ausländerbeirates vom 17. August 2009 wurde einstimming beschlossen, dem Rat diese Empfehlung zu erteilen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung.

Der künftige Integrationsrat soll nach den Vorstellungen des Ausländerbeirates aus 18 Mitgliedern bestehen; hiervon zwei Drittel gewählte Mitglieder und ein Drittel Ratsmitglieder. Durch die höhere Anzahl der Migranten können durch den Integrationsrat nach Auffassung des Ausländerbeirates die Integrationsbemühungen besser vertreten werden. Auch eine größere Akzeptanz bei den ausländischen Mitbürgern sei zu erwarten, hieß es.

Es ist vorgesehen, in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2009 einen entsprechenden Beschluss zu treffen. Alternativ zum Integrationsrat könnte auch ein Integrationsausschuss gebildet werden, für dessen Besetzung allerdings eine Mehrheit mit Ratsmitgliedern vorgeschrieben wäre.

Zum Hintergund: Grundlage dieser Änderung ist das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden, das der Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. Juni 2009 beschloss. Das Gesetz hat eine grundlegende Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW vorgenommen.

Die Änderung des § 27 Gemeindeordnung sieht die Bildung eines Integrationsrates als Regelfall vor, wenn in einer Gemeinde mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben. In der nächsten Wahlperiode wird es demnach den bisherigen Ausländerbeirat in der bisherigen Form nicht mehr geben. Der Integrationsrat setzt sich zusammen aus gewählten Mitgliedern sowie vom Rat bestellten Ratsmitgliedern.

Alternativ besteht die Möglichkeit der Bildung eines Integrationsausschusses (entsprechend § 58 GO NRW), in dem die Ratsmitglieder die Mehrheit stellen. Der Gesetzgeber hat die Gesamtzahl der Gremiumsmitglieder sowie die Zahl der Ratsmitglieder für beide Gremien unbestimmt gelassen; gleiches gilt beim Integrationsrat für das anteilige Verhältnis von Migrantenvertretern zu Ratsmitgliedern. Hingegen darf die Zahl der gewählten Mitglieder des Integrationsausschusses die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen. Integrationsrat und Integrationsausschuss haben beide beratende Funktion.

Rückfragen an: Johannes Tenbensel, Geschäftsführer Ausländerbeirat, 02871/953-339

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de