Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 01. Februar 2010

Schnaps und Bier gehören nicht in Kinderhände

Fachbereiche Jugend, Familie und Sport und Öffentliche Ordnung fordern Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen / Stichprobenkontrollen

Bocholt (pd) Die Fachbereiche Jugend, Familie und Sport sowie Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt appellieren zum Auftakt der Karnevalstage eindringlich an Erwachsene, auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt dabei Gastwirten und Verkäufern in Geschäften sowie den Ausrichtern des Karnevalszuges und insbesondere auch Eltern zu.

Alkohohl gefährdet besonders Jugendliche. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Die körperliche Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, deshalb reagieren Jugendliche empfindlicher als Erwachsene. Ebenso lässt das niedrigere Körpergewicht den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen. Und da bei Jugendlichen das Enzym für den Alkoholabbau noch nicht in ausreichender Menge vorhanden ist, droht ihnen wesentlich schneller eine Alkoholvergiftung.

Kinder und Jugendliche sind vor diesen Gefährdungen zu schützen. Die Fachbereiche Jugend, Familie und Sport sowie Öffentliche Ordnung fordern daher Eltern eindringlich auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass Kinder nicht bereits alkoholisiert zum Umzug gehen bzw. keinen Alkohol zum Karnevalszug mitbringen.

Die Karnevalstage sind vielfach Anlass für Jugendliche, erstmals oder in größerem Umfang Alkohol zu trinken. Besonders in der Gemeinschaft der Gruppe besteht die Gefahr ernsthafter Gesundheitsschäden. Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen:

  • Alcopops, Mix- oder Modegetränke und "Kurze" wie z. B. "Smirnoff-Ice", "Captain Coke", "Caipi", "Kleiner Feigling", "Vanille", "Pfläumchen", "Saurer", "Kleiner Kobold" , "Dirty Harry", "Rhabarber" usw. beinhalten Branntwein und dürfen deshalb nur an Personen abgegeben werden, die wenigstens 18 Jahre alt sind!

  • Bier und Bier-Mixgetränke sowie Wein und Sekt dürfen nur an Gäste ab 16 Jahren abgegeben werden!

  • Unbegleitete Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich grundsätzlich in keiner Gaststätte aufhalten.

  • Unbegleitete Jugendliche über 16 und unter 18 Jahren müssen die Gaststätte um Mitternacht verlassen haben.

  • Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten - ebenso das Rauchen in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren.

350 Wirte und Händler wurden von der Stadt Bocholt im Vorfeld nochmals schriftlich auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen. "Im Karnevalstrubel haben insbesondere Gastwirte, deren Personal sowie Betreiber von Verkaufsstellen, die alkoholische Getränke anbieten, zu gewährleisten, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden", sagt Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. Im Zweifelsfall gelte: Ausweis zeigen lassen!

Die Ordnungshüter kündigen während der Karnevalstage Stichprobenkontrollen an. Die Stadtverwaltung wird in der Woche vor Altweiber wieder jugendliche Testkäufer einsetzen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Öffentliche Ordnung, Johannes Kolks, Tel. 02871/953-352, Jugendamt, Benedikt Püttmann, Tel. 02871/953-524