Bocholt, 22. Februar 2010
„Altbau Optimal“
Sanierungswillige werden weiter gefördert
Bocholt (pd).
Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt, das Förderprogramm „Altbau Optimal“ mit einigen Neuerungen fortzuführen. Die Aktualisierungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2010. Darüber hinaus können Anträge, die vor dem 31.12.2009 gestellt wurden, noch nach den Richtlinien des Förderprogramms Altbau Optimal 2009 bearbeitet/bewilligt werden.
Viele Bocholter Bürgerinnen und Bürger warten schon seit Wochen auf "grünes Licht" für ihre Sanierungen. Jetzt kann die Stadtverwaltung dieses endlich geben. Anträge können ab sofort wieder bei Doris Nienhaus gestellt werden. Die Anforderungen haben sich gegenüber 2009 etwas verändert.
Mit der Auszeichnung der Stadt Bocholt als „NRW-Klimakommune der Zukunft“ sind vom Land NRW Finanzmittel zur Verfügung gestellt worden. Damit ist es möglich, ein städtisches Förderprogramm, wie „Altbau Optimal“ zum verbesserten Wärmeschutz von Wohngebäuden aufzulegen. Ziel ist es, Bocholter Hauseigentümer/Innen dazu zu motivieren, den Wärmeschutz ihrer Immobilien kurzfristig wesentlich zu verbessern. Die Stadt Bocholt leistet so einen zukunftsweisenden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Im Oktober 2009 ist die neue EnEV (Energiesparverordnung) in Kraft getreten. Diese erhöt die vom Gesetzgeber verbindlich geforderten Sanierungsstandard.
Um „Mitnahmeeffekten“ vorzubeugen und in Bocholt einen Sanierungsstandard zu etablieren, der auch in einigen Jahren noch Gültigkeit hat, werden die Mindestanforderungen auch in Bocholt angehoben.
Grundlage für das Maß dieser Anhebung sind die aktuellen Dämmstärkenempfehlungen der Energieagentur NRW sowie die Aussagen und praktischen Erfahrungen von Bocholter Fachbetrieben, die die Dämmung vor Ort durchführen.
Hieraus ergaben sich die nachfolgend aufgeführten neuen Mindestanforderungen:
- Oberste Geschossdecke 28 cm (bisher 24 cm)
- Flachdach 28 cm (bisher 24 cm)
- Schrägdach 24 cm (bisher 20 cm)
- Außenwände 18 cm (bisher 16 cm)
Die Mindestanforderungen an die Dämmung der Kellerdecke und die Anforderungen an die energetische Qualität der Fenster sollen unverändert bestehen bleiben.
Damit das Förderprogramm ohne Unterbrechung bis zum 31.12.2011 weiter laufen kann, soll es den Titel „Förderprogramm Altbau Optimal“ tragen, ohne die Benennung einer Jahreszahl.
Aufgrund offener finanztechnischer Fragen erhielten einige Antragsteller im Jahr 2009 lediglich die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn aber noch keinen Förderbescheid. Da diese Hauseigentümer die energetischen Sanierungen ihrer Immobilien in Hinblick auf die Anforderungen des Förderprogramms Altbau Optimal 2009 geplant und durchgeführt haben, sollen diese Fälle noch nach der Förderrichtlinie des letzten Jahres bearbeitet und bewilligt werden.
Die nächste EnEV (Energieeinsparverordnung) ist vom Gesetzgeber für das Jahr 2012 geplant. Das Umweltreferat geht daher davon aus, dass bis Ende 2011 keine weiteren Änderungen der o. g. Förderrichtlinien erforderlich sein werden. Sollten sich dennoch fachlich neue Erkenntnisse ergeben, wird das Umweltreferat den Ausschuss für Umwelt und Grün hierüber informieren und eine entsprechende neue Beschlussvorlage vorlegen.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de