Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 29. April 2010

Neuauflage der Wahlen zum Integrationsrat

Erneut 3.800 Wahlberechtigte aufgerufen

Bocholt (pd).

Am 16. Mai 2010 findet die Neuauflage der Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Bocholt statt. Die erste Wahl am 7. Februar 2010 war von der Stadtverordnetenversammlugn für ungültig erklärt worden. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die erneut 3.800 Wahlberechtigten sind in der zwischenzeit zugestellt.

"Es handelt sich dabei um dasselbe Wählerverzeichnis wie schon bei der Wahl am 7. Februar", erläutert Heinz-Josef Nienhaus vom städtischen Wahlamt. Drei Wahllokale stehen den Wahlberechtigten wieder zur Verfügung:

  • Stimmbezirk 95 – Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
  • Stimmbezirk 97 – I.-van-Meckenem-Realschule
  • Stimmbezirk 99 – Mariengymnasium

Alle drei Wahllokale sind barrierefrei zu erreichen. Zudem gibt es noch einen Briefwahlvorstand. Die Stimmzettel sind übrigens auch die gleichen, wie am 7. Februar, nur die Farbe (jetzt sind sie gelb) hat sich zur Unterscheidung zur ersten Wahl verändert.

Briefwahl ist ab Montag Mittag (3. Mai 2010) möglich. "Wer jetzt schon wählen möchte, kann das ab dann bei uns im Wahlamt machen", erläutert Nienhaus weiter, "dazu ist es wichtig, den Personalausweis und nach Möglichkeit auch die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen." Der Antrag für die Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt. Wer für ein Familienmitglied etc. Briefwahlunterlagen abholen soll, benötigt eine Vollmacht. Diese ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt.

Rückfragen zur Briefwahl und auch zur Integrationsratswahl insgesamt beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Wahlamtes unter den Telefonnummern 953-324 und 953-398.

Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, Raum Rossendale, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Wahlamt, Heinz-Josef Nienhaus, Telefon +49 2871 953-324, E-Mail: wahlamt@mail.bocholt.de