Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 22. Februar 2011

Tabak an Minderjährige verkauft

Bocholt (pd).

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt hat jetzt unter Einsatz von Testkäufern insgesamt 14 Bocholter Einzelhandelsgeschäfte und Kioske kontrolliert. Sechsmal wurden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes missachtet. In allen Fällen wurde Tabak an Minderjährige verkauft. Gegen die Verkäufer werden Bußgeldverfahren eingeleitet.

In fünf Geschäften hatten die Testkäufer versucht, hochprozentigen Alkohol zu kaufen. In allen Fällen wurde der Ausweis verlangt und die Herausgabe verweigert. Drei weitere Geschäfte gaben nach Alterskontrolle keine Zigaretten heraus. „Das ist positiv. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass mittlerweile schärfer kontrolliert wird“, vermutet Ordnungsamtsleiter Johannes Kolks. „Dennoch zeigt das Ergebnis, dass Kontrollen nach wie vor notwendig sind, um dem Jugendschutz Geltung zu verleihen.“

Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren - diese Grenze zählt ebenso bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVD´s und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de