Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 25. März 2011

Bebauungsplan für Friedhofserweiterung Spork rechtsverbindlich

Bocholt (pd).

Die planerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Friedhofs im Bocholter Stadtteil Spork sind geschaffen. Der Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Dinxperloer Straße und nördlich der Straße „Lanwer“ ist rechtsverbindlich, der geänderte Flächennutzungsplans von der Bezirksregierung genehmigt. Das teilt der Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung mit.

Der Bebauungsplan 9-5 mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ab  25. März 2011 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung im Rathaus, Berliner Platz 1, 2. Obergeschoss, 46395 Bocholt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleiches gilt für den geänderten Flächennutzungsplan.

Die Bekanntmachungen sind parallel auf der städtischen Internetseite veröffentlicht unter der Rubrik „Rathaus – Bekanntmachungen“.

Direktlink Bebauungsplan 9-5 Friedhof Spork:
http://www.bocholt.de/seiten/bocholt/rathaus/bekanntmachungen.cfm?artikelblockNr=7795

Direktlink geänderter Flächennutzungsplan:
http://www.bocholt.de/seiten/bocholt/rathaus/bekanntmachungen.cfm?artikelblockNr=7794

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de