Bocholt, 27. Juli 2011
Letztes KiTa-Jahr beitragsfrei
NRW ändert Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – neue Regeln für Bocholt
Bocholt (PID).
Mädchen und Jungen können ab sofort im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei die Tageseinrichtung besuchen oder die Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das hat jetzt der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen und dafür das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geändert. Stadt Bocholt passt sich den neuen Regeln an.
Aufgrund von Einzugsermächtigungen laufende Lastschriften für die monatliche Beitragszahlung werden durch die Stadt Bocholt automatisch gestoppt. Daueraufträge müssen hingegen von den Kontoinhabern eigenständig gelöscht werden. Die Verwaltung wird den Eltern zeitnah die entsprechenden Änderungsbescheide zusenden. Fragen zur Neuregelung beantwortet für seinen Zuständigkeitsbereich der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Bocholt unter der Telefonnummer 02871/953-550.
Besuchen weitere Geschwisterkinder die Tageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule gilt zunächst folgende unter den fünf Jugendämtern im Kreis abgestimmte Vorgehensweise: Das Kind im letzten Jahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. In den Sommerferien werden die konkreten Folgewirkungen der landesrechtlichen Beitragsfreiheit auf die kreisweit geltende Regelung zu Geschwisterkindern analysiert und für die politische Beratung in den zuständigen Jugendhilfeausschüssen aufbereitet. Bis zur abschließenden Entscheidung im September und Oktober in den politischen Gremien des Kreises und der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau werden für die Geschwisterkinder Beiträge erhoben, wobei das Geschwisterkind mit dem höchsten Beitrag berechnet wird. Alle weiteren Geschwisterkinder werden ebenfalls beitragsfrei gestellt.