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Kreis erhebt Kommunalverfassungsbeschwerde

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20. Januar 2012
Kreis erhebt Kommunalverfassungsbeschwerde
(pen) Zusammen mit 16 weiteren Kreisen und kreisfreien Städten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben. In dem Verfahren geht es um die Rückforderung des Landes, die sich aus einer neu geregelten Verteilung der so genannten Wohngeldersparnisse ergeben hat. Für den Ennepe-Ruhr-Kreis geht es um rund 5,7 Millionen Euro, die nach Stand der Dinge bis 2018 in Jahresraten von gut 700.000 Euro an das Land zu zahlen sind.

Im Kern geht es um die Frage, ob der Kreis und die übrigen Beschwerdeführer Geld zurückzahlen müssen, das sie in den Jahren 2007 bis 2009 erhalten haben. „Hierüber lagen uns Bescheide vor, die wir für rechtskräftig halten und die aus unserer Sicht im Nachhinein nicht außer Kraft gesetzt werden können. Wir vertreten die Auffassung, dass die Finanzzuweisungen in der seinerzeit genannten Größe erhalten bleiben müssen. Wir lehnen eine Rückzahlung daher ab“, heißt es aus dem Kreishaus.

Ausgangspunkt des Streits waren Einsparungen, die das Land im Bereich Wohngeld für Hartz IV Empfänger durch eine Vereinbarung mit dem Bund erzielen konnte. Über einen Verteilerschlüssel wird diese Entlastung an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Das Problem: Im Mai 2010 erklärte der Verfassungsgerichtshof diesen Schlüssel für verfassungswidrig. Das Land regelte die Verteilung neu und setzte den neuen Schlüssel rückwirkend in Kraft. Positiver Effekt für die Städte und Kreise, die zwischen 2007 und 2009 zu wenig Mittel erhalten hatten, sie wurden mit einer Nachzahlung bedacht. Den Kommunen, die jetzt die Kommunalverfassungsbeschwerde einlegten, flatterte hingegen Rückforderungen ins Kreis- oder Rathaus. Schließlich hätten sie, so die Argumentation des Landes, ja jahrelang zu viel Geld erhalten.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis will diesem Argument nicht folgen. Aus seiner Sicht hat das Land die Fehlerhaftigkeit des alten und vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Verteilungsschlüssels zu tragen. Es dürfe nicht sein, dass die kommunale Familie für Fehler des Landes hafte und sich Geld, das es den einen Kommunen nachzahlen muss, von den anderen Kommunen beschaffe. Welche der beiden Sichtweisen am Ende die richtige ist, darüber entscheidet jetzt der Verfassungsgerichtshof.


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Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
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