
Das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises ist bei der Landtagswahl am 13. Mai in drei Wahlkreise aufgeteilt:
Wahlkreis 104 - Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III mit den Stadtbezirken 4 Eilpe/Dahl und 5 Haspe der kreisfreien Stadt Hagen sowie den Städten Breckerfeld, Ennepetal und Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis)
Wahlkreis 105 - Ennepe-Ruhr-Kreis I mit den Städten Hattingen, Schwelm, Sprockhövel und Wetter/Ruhr
Wahlkreis 106 - Ennepe-Ruhr-Kreis II mit den Städten Witten und Herdecke.
Parteien, die seit der letzten Wahl weder im Landtag noch aufgrund eines Wahlvorschlages aus Nordrhein-Westfalen im Deutschen Bundestag ununterbrochen vertreten sind, benötigen für den Vorschlag eines Direktkandidaten 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises. Gleiches gilt für Wählergruppen und Einzelbewerber.
Nachdem sich der Landtag am 14. März aufgelöst hatte, wird das neue Landesparlament nicht erst wie ursprünglich geplant 2015 sondern bereits am 13. Mai neu gewählt. Dabei hat jeder Wähler, im Ennepe-Ruhr-Kreis werden es rund 260.000 sein, zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheidet er sich für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. 128 Abgeordnete werden für die Zeit bis 2017 mit relativer Mehrheit direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen der insgesamt 181 Sitze werden nach den Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien vergeben. Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt.