Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 27. März 2012

Osterfeuer sind nur angemeldet erlaubt

Anmeldungen bis zum 4. April - illegale Feuer werden von der Feuerwehr gelöscht

Bocholt (PID).

Osterfeuer müssen bei der Stadt Bocholt im Vorfeld angemeldet werden. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung gibt Hinweise und Tipps zur Sicherheit von Menschen und Natur. Erlaubt werden ausschließlich die so genannte „Brauchtumsfeuer“. Abfallverbrennung ist verboten.

Beim Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt muss jedes Osterfeuer vorab angemeldet werden. „Zwölf Anmeldungen liegen bisher vor“, so Markus Heine, zuständiger Mitarbeiter vom Fachbereich Öffentliche Ordnung. Er rechne aber im Laufe der Woche noch mit weiteren. „Im letzten Jahr gab es 22 legale Osterfeuer in Bocholt“, so Heine. Der Durchschnitt liegt bei 20 Anmeldungen. Bis Mittwoch, 4. April, 17 Uhr, werden die angekündigten Osterfeuer auf einer Liste gesammelt. Diese Liste wird anschließend an die Polizei sowie Feuerwehr weitergeleitet. Osterfeuer, die nicht gemeldet werden, sind illegal und werden von der Feuerwehr umgehend gelöscht. Mitarbeiter des Ordnungsamtes geben unter Tel. 02871/953-355 Tipps und Hinweise zum sicheren Umgang mit den Feuern. Unter anderem weisen sie darauf hin, dass das Brennmaterial ausschließlich aus trockenem Baum- und Strauchschnitt oder unbehandeltem Holz bestehen darf. Als Zündmaterial kann sowohl Papier als auch Stroh verwendet werden. Auf den Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern muss wegen der Gefahr durch Stichflammen unbedingt verzichtet werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Die Feuerwehr empfiehlt, Handfeuerlöscher in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.

Der Ort, an dem das Osterfeuer abgebrannt werden soll, muss ebenfalls bestimmte Voraussetzunge erfüllen. Der Abstand zu bebauten Grundstücken muss mindestens 200 Meter betragen. Zwischen der Feuerstelle und außerhalb liegenden Gebäuden sowie Waldflächen müssen mindestens 100 Meter liegen. Wegen möglicher Rauchentwicklung muss bis zur nächsten Straße 50 Meter Platz sein. Zu umliegenden Bäumen, Hecken und Freileitungen sollte rund 40 Meter Abstand bestehen. Das über Tage oder Wochen gesammelte Material bietet vielen Tieren Unterschlupf. Damit sich die Tiere rechtzeitig in Sicherheit bringen können, muss der komplette Haufen vor dem Entzünden umgeschichtet werden. Das Osterfeuer muss von mindestens zwei volljährigen Personen durchgehend beaufsichtigt werden. Diese müssen telefonisch, z. B. per Handy, erreichbar sein und dürfe die Feuerstelle erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.

Zur Anmeldungen von Osterfeuern und Beantwortung von Fragen steht der zuständige Mitarbeiter vom Fachbereich Öffentliche Ordnung, Markus Heine, unter Tel. 02871/953-355 zur Verfügung.