Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 23. April 2012

Jugendschutz: Alkoholkontrollen am 1. Mai

Ordnungs- und Jugendamt der Stadt Bocholt führen in Zusammenarbeit mit der Polizei am 1. Mai im Bocholter Stadtgebiet Alkoholkontrollen unter Jugendlichen durch. Ziel ist, den Jugendschutz zu gewährleisten.

Unerlaubt mitgeführter Alkohol wird beschlagnahmt und es erfolgt eine Mitteilung an die Eltern. Vor und am 1. Mai werden Kioske, Tankstellen und Supermärkte stichprobenartig bezüglich des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche kontrolliert.

Einzelhändler und Gaststättenbetreiber werden seitens des Fachbereichs Öffentliche Ordnung dringend dazu angehalten, sich im Zweifel den Ausweis zeigen zu lassen und sich an die Grenzen zu halten, die das Jugendschutzgesetz vorgibt. Danach dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Übrigens: Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.

Alkoholkonsum richtet insbesondere bei Heranwachsenden erheblichen gesundheitlichen Schaden an, da ihr Körper empfindlicher reagiert als der eines Erwachsenen. Darauf macht das Bocholter Jugendamt aufmerksam. Eltern seien daher gefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen. „Alkohol muss für Kinder ein Tabu sein“, sagt Benedikt Püttmann, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Sport. Eltern sollten mit ihren Kindern über Alkoholmissbrauch und Suchtgefahren sprechen. Püttmann: „Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Aufklärung bringt mehr als bloße Verbote.“

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de