Bocholt, 27. Juli 2012
Kein Leinenzwang mehr im Bocholter Stadtwald
Bocholt (PID).
Im Bocholter Stadtwald gilt ab sofort kein Leinenzwang für Hunde mehr. Die Stadt reagiert damit auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hatte einem Kläger gegen die Stadt Hilden recht gegeben, der Vorschriften für einen Leinenzwang angefochten hatte.
Nach Prüfung des Rechtsreferates besitzt das Urteil auch für den Bocholter Stadtwald Gültigkeit. Im Kern dreht es sich um die Frage, ob der Bocholter Stadtwald als „Wald“ oder als „Parkanlage“ – wie bislang – zu definieren ist. Durch das Urteil ist der Bocholter Stadtwald nun als „Waldfläche“ zu bewerten.
Mit Folgen: Der Leinenzwang wird aufgehoben. Die Stadtwacht wird Verstöße nicht mehr ahnden. Hunde dürfen auf Wegen frei laufen, abseits der Wege ist das nach wie vor nicht erlaubt. Die Stadt wird Schilder, die auf den Leinenzwang hinweisen, abbauen und ihre ordnungsbehördliche Satzung entsprechend anpassen.
Gleichwohl appelliert das Bocholter Ordnungsamt an Hundebesitzer, beim Gassi gehen verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu sein. Der Stadtwald werde von vielen Spaziergängern und Joggern genutzt, außerdem halten sich dort freilaufende Tiere wie Enten, Teichhühner etc. auf.
Für die Waldbereiche Hohenhorster Berge und Holtwicker Bach, nördlich des Stadtteils Barlo, gilt übrigens weiterhin Leinenzwang. Hierbei handelt es sich um Naturschutzgebiete.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de