Bocholt, 10. Oktober 2012
Änderungsentwurf des Bebauungsplans 2-21 liegt öffentlich aus
Eigentümer können Nachverdichtungsmöglichkeiten erörtern
Bocholt (PID).
Der Änderungsentwurf zum Bebauungsplan 2-21 liegt samt Begründung vom 12. Oktober 2012 bis einschließlich 12. November 2012 während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Rathaus, II. Obergeschoss, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, aus.
Der Ausschuss für Planung und Bau hat am 19. Juni 2012 beschlossen das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 2-21 für den Bereich südlich der Mittelheggenstraße, westlich der Straße Auf dem Dannenkamp, nördlich der Birkenallee und östlich der Schulstraße einzuleiten. Die bestehenden Baurechte müssen jetzt in diesem Bereich geregelt werden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens besteht für Eigentümer die Möglichkeit Nachverdichtungswünsche zu äußern. Stellungnahmen können im selben Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung abgegeben werden.
Auslegungszeiten: (vormittags) montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 08:00 – 12:30 Uhr; dienstags von 08:00 – 14:00 Uhr; (nachmittags) montags, mittwochs, donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr. Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen unter Tel.: 02871/953-153 möglich. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bocholt.de / Rathaus / Bekanntmachungen.