
(pen) Immer wieder wird von Wildschweinen berichtet, die als ungebetene Gäste in den Gärten große Schäden verursachen. Aber nicht nur die Schwarzkittel können lästig werden, auch die Steinmarder sind oft unerwünschte Untermieter, die im Haus oder am Auto für Ärger sorgen können.
„Wer mit diesen Tieren Probleme hat, kann sich an die Marderbeauftragten der Kreisjägerschaft Ennepe-Ruhr wenden. Sie sind auch die richtigen Ansprechpartner bei Fragen dazu, wie Häuser an Stadt- und Waldrand möglichst mardersicher gemacht werden können“, lautet jetzt ein Hinweis der Kreisverwaltung. Zu finden sind die Namen und Kontaktdaten der Marderbeauftragten auf der Internetseite der Kreisjägerschaft unter www.kjs-en.de. Bei allen Aktivitäten muss allerdings eins beachtet werden: Vom 1. März bis 15. Oktober ist für Steinmarder Schonzeit. Im Klartext: Haben sich Marder im Haus eingenistet, dürfen sie im genannten Zeitraum grundsätzlich nicht gejagt werden. Daran können auch die Marderbeauftragten nicht ändern.