Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 16. Oktober 2012

Bürgerbüro: Widerspruchsmöglichkeit gegen bestimmte Datenübermittlungen

Bocholt (PID).

Als Meldebehörde übermittelt die Stadtverwaltung Bocholt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Meldedaten an Behörden und an Dritte. Einzelnen Datenübermittlungen kann der oder die Betroffene widersprechen. Martin Wolters, Leiter des Bocholter Bürgerbüros, hat die Möglichkeiten zusammengefasst.

„Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten ist in folgende Fälle möglich“, so Wolters. „Bei Auskunftserteilung online (§ 34 Abs. 1 b MG NRW), bei der Adressweitergabe an politische Parteien zum Zweck der Wahlwerbung und an Initiatoren von Volksbegehren und Volksentscheiden (§ 35 Abs. 6 MG NRW), bei der Adressweitergabe an die Wehrverwaltung zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial (§ 18 Abs. 7 MG NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 1 WPflG), soweit die Daten erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verwandt werden sollen (§ 6 MRRG), gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, wenn der oder die Betroffene nicht derselben Religionsgesellschaft wie der Familienangehörige oder keiner Religionsgesellschaft angehört, soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechtes der jeweiligen Religionsgesellschaft benötigt werden.“

Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten in den beschriebenen Fällen nicht wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens 9. November 2012 der Stadt Bocholt, Bürgerbüro, Berliner Platz 1 in 46395 Bocholt, schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen. Widersprüche per Email, Telefon oder Vertreter ohne Vollmacht sind nicht möglich.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Martin Wolters, 02871/953-298