(pen) Der Ausbruch der Amerikanische Faulbrut in einem Betrieb in Essen macht es nötig, im Städtedreieck Essen/Velbert/Hattingen einen Sperrbezirk einzurichten. Auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises ist insbesondere der Hattinger Stadtteil Niederbonsfeld betroffen. „Die genauen Grenzen werden im aktuellen Amtsblatt des Kreises beschrieben“, verweist Dr. Annemarie Schüer vom Veterinäramt auf die Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de).
Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk halte und diese dem Veterinäramt noch nicht angezeigt habe, sei verpflichtet, dies unter der Telefonnummer 02336/93 2412 umgehend nachzuholen. Ebenso wichtig: Wer für gestorbene oder auf Anordnung der Behörde getötete Bienenvölker eine Entschädigung erhalten möchte, muss der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen bereits zu Beginn seiner Bienenhaltung den Standort und die Zahl der Völker mitteilen.
„In diesem Jahr hat sich die Amerikanische Faulbrut in der gesamten Bundesrepublik stark ausgebreitet. Mehrfach mussten wir auch im Ennepe-Ruhr-Kreis Sperrbezirke einrichten. Aktuell gibt es neben dem in Hattingen noch einen in Schwelm“, berichtet Schüer. Jeder Imker sollte sich daher bei der Winterbehandlung seiner Bienen vom Gesundheitsstatus und der Stärke der Völker überzeugen, auf Anzeichen von Krankheiten achten und im Zweifelsfall den Sachverständigen seines Vereines oder das Kreisveterinäramt benachrichtigen.
Stichwort Amerikanischen Faulbrut
Die Krankheit ist nicht heilbar, befallene Völker werden in der Regel abgetötet. Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich, gleiches gilt für mit Sporen belasteten Honig, der unbedenklich verzehrt werden kann. Für Imker gilt allerdings: Von Bienen ist infizierter Honig fernzuhalten, da sie sich daran anstecken können. Gerade im Honig sind die Sporen nämlich besonders gut haltbar. er ist damit eine Quelle für Neuinfektionen. Der Erreger wird über erwachsene Bienen, die nicht erkranken können, auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. In den Larven vermehrt sich der Erreger und tötet den Nachwuchs.
Wer innerhalb eines Sperrbezirks Bienen besitzt, für den gelten nach Angaben der Kreisverwaltung einige Auflagen. So ist es verboten, bewegliche Bienenstände von ihren Standorten abzutransportieren und lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte aus den Bienenständen zu entfernen. Ebenfalls unzulässig ist es, Bienen in den Sperrbezirk zu bringen.