Bocholt, 28. Dezember 2012
Sicherheitstipps zu Silvester
Feuerwehr rät zu sicherem Umgang mit Feuerwerkskörpern
Bocholt (PID) .
Jährlich zum Jahreswechsel müssen die Feuerwehren besonders häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt die Tipps der Feuerwehr.
Alle Jahre wieder kommt es leider zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig umgegangen wird. Damit der anstehende Jahreswechsel für alle Bocholter und ihre Gäste einen angenehmen Verlauf nehmen kann, gibt die Feuerwehr vorab Tipps für die Sicherheit bei Silvesterpartys und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Einige dieser Tipps sind auch wichtig für diejenigen, die selbst kein Feuerwerk abbrennen wollen. So sollte jeder vor Silvester seinen Balkon oder die Terrasse von brennbaren Gegenständen leerräumen. Außerdem sollten in der Silvesternacht alle Fenster und Balkontüren geschlossen sein.
"Wer sich an der "Knallerei" beteiligen möchte, sollte nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. "Schwarzmarkt-Ware", die kein Prüfsiegel enthält, ist möglicherweise lebensgefährlich", berichtet Thomas Deckers von der Bocholter Feuerwehr. Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks sollte man in Ruhe lesen und Sicherheitsvorkehrungen treffen. Zudem gelten die weiteren Regelungen:
- Die Feuerwerkskörper sind stets getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufzubewahren.
- Tischfeuerwerk darf nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden.
- Feuerwerk der Klasse II darf nur von Erwachsenen und nur im Freien gezündet werden.
- Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also an Silvester und Neujahr erlaubt.
- Raketen sollten nur aus Flaschen, die einen sicheren Stand haben, von der Straße oder freien Plätzen aus abgeschossen werden.
- Mit Feuerwerkskörpern darf nicht in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere gezielt werden.
- Feuerwerk kann zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen.
- Brandverletzungen sind sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang zu kühlen.
- Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, sollte man unbedingt liegen lassen und nach einiger Zeit mit Wasser übergießen. Sie können auch viel später noch explodieren.
Was ist zu tun, wenn es trotzdem brennt? "Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht ist", erläutert Deckers weiter, "sollte man den Brandraum sofort verlassen und ins Freie gehen, denn schon der Brandrauch kann tödlich sein. Schließen Sie die Türen hinter sich, aber schließen Sie diese nicht ab und alarmieren Sie anschließend die Feuerwehr über den Notruf 112."
Die Feuerwehr Bocholt wünscht den Bürgern einen sicheren Übergang in das neue Jahr und für das kommende Jahr alles Gute!
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Feuerwehr, Thomas Deckers, E-Mail: feuerwehr@mail.bocholt.de, Telefon +49 2871 2103-0