Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 14. März 2013

Jugend: Stadt Bocholt sucht Bewerber für das Jugendschöffenamt

Bocholt (PID).

Für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 sind die Schöffen der Jugendgerichte – Jugendschöffen – neu zu wählen. Daher sucht die Stadtverwaltung Bocholt, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport, interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Jugendhauptschöffin bzw. –schöffe sowie Jugendhilfsschöffin bzw. –schöffe tätig werden möchten. Die Jugendschöffen nehmen neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an den Jugendgerichtsverhandlungen teil.

Die Stadt Bocholt ist verpflichtet, für die nächste Amtsperiode Vorschlagslisten für das Jugendschöffengericht Bocholt aus dem Bereich der Stadt Bocholt sowie für die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Münster bei dem Amtsgericht Bocholt aus dem Bereich der Stadt Bocholt aufzustellen. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste soll darauf geachtet werden, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger aus Bocholt, die zwischen 25 und 70 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige sind. Ausgeschlossen sind Personen, die bereits zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder gegen die wegen einer schweren Straftat ermittelt wird. Besondere juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Tätigkeit als Jugendschöffin und Jugendschöffe erfordert eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. Diese kann sich aus längerfristiger beruflicher wie ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Engagement im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten ergeben.

Interessierte Bewerber können sich bis zum 31. März 2013 bei der Stadtverwaltung Bocholt, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport Tel. 02871 953-550, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, melden.