Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 27. März 2013

Jugendschutz: 10 Kontrollen mit Testkäufern – 5 Verstöße

Bocholt (PID).

Der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung führte Kontrollen unter Einsatz jugendlicher Testkäufer durch. Ergebnis: In 5 von 10 überprüften Kiosken, Tankstellen und Geschäften kam es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, weil Waren wie Tabak, Schnaps oder DVD´s mit Alterbeschränkung herausgegeben wurden, ohne vorher das Alter der Käufer mittels Ausweiskontrolle zu prüfen.

Zwei Verkaufsstellen wurden bereits zum wiederholten Mal auffällig. Gegen die Betreiber der Geschäfte wird ein Verfahren eingeleitet, ebenso wie gegen die Verkäufer selbst. Insbesondere die erneut auffälligen Verkaufsstellen müssen mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich rechnen.

"Das Ergebnis ist beunruhigend. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung sieht es als notwendig an, weiterhin und verstärkt Kontrollen mit Testkäufern durchzuführen", so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.

Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren. Diese Grenze zählt auch bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVD´s und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.