Bocholt, 13. Mai 2013
Pfingstsonntag: Verkauf von frischen Brötchen wieder erlaubt
Bocholt (PID).
Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen am Pfingstsonntag wieder geöffnet sein. Das teilt der städtische Fachbereich für Öffentliche Ordnung jetzt mit.
Das aktuelle Ladenschlussgesetz für NRW tritt am 18. Mai in Kraft. Betroffen sind Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen. Die Abgabe dieser Waren ist am Pfingstsonntag für die Dauer von fünf Stunden möglich. Pfingstmontag müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Johannes Kolks, 02871/953-352