Bocholt, 06. Juni 2013
Rauchverbot: „Erfolgreiche Umsetzung“
Bocholt (PID).
Seit knapp vier Wochen gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz für NRW. Auch in Bocholter Gaststätten muss das strenge Rauchverbot seit dem 1. Mai 2013 eingehalten werden. Für den Leiter des städtischen Fachbereichs Öffentliche Ordnung, Johannes Kolks, verläuft die Umsetzung bislang erfolgreich.
Kolks: „Bereits im Vorfeld hat der Fachbereich Öffentliche Ordnung alle Gaststättenbetreiber über die Auswirkungen der Änderungen beim Nichtraucherschutz schriftlich informiert. Überprüfungen in den letzten vier Wochen wurden von Gastwirten sowie Gästen positiv bewertet und begrüßt.“ Beschwerden über nächtlichen Lärm durch rauchende Gäste vor den Gaststätten lägen bisher nicht vor, so der Ordnungsamtsleiter weiter. 238 Gaststätten gibt es zurzeit in Bocholt. Bislang ist ein Verstoß gegen das neue Gesetz festgestellt worden. Der Betreiber der Gaststätte muss jetzt mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ein Bußgeld kann bis zu 2.500 Euro umfassen.
Hinweis: Auch derjenige handelt ordnungswidrig, der sich der Aufforderung des Wirtes zum Rauchen vor die Tür zu gehen, widersetzt. Demjenigen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Johannes Kolks, 02871/953-352