(pen) „Ab sofort muss jeder Verkehrsteilnehmer mehr denn je damit rechnen, dass seine Geschwindigkeit zu jeder Zeit an jedem Ort durch die Polizei oder durch die Kreisverwaltung kontrolliert wird. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit, schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen.“ Landrat Dr. Arnim Brux begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die es Kommunen ermöglicht, Geschwindigkeitskontrollen flexibler einzusetzen.
Während es dem Kreis bisher außer in schutzwürdigen Zonen vor Schulen und Kindergärten nur an so genannten Unfallschwerpunkten erlaubt war, den Tritt auf das Gaspedal zu überwachen, darf er seine mobilen Messstellen jetzt auch dort aufbauen, wo eine Gefahr angenommen werden kann. Anders ausgedrückt: Es muss nicht erst etwas passiert sein, es reichen bereits nachvollziehbare Anhaltspunkte auf eine erhöhte Unfallgefahr aus, um tätig werden zu können. „Das macht uns deutlich flexibler, wir können beispielsweise Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern besser aufgreifen“, skizziert Brux die neue Praxis.
Keineswegs gehe darum, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um mehr Geld in die Kreiskasse zu spülen. Als Belege dafür führt der Landrat zwei Dinge ins Feld. Zum einen bleibe die Zahl der Überwachungsgeräte, zu denen 3 Kameras für 12 Starenkästen sowie 4 mobile Geräte gehören, unverändert. Zum anderen werde die Kreisverwaltung ab der kommenden Woche veröffentlichen, wo und an welchen Tagen mit Kontrollen zu rechnen sein wird. Mit dieser Transparenz habe die Kreispolizeibehörde bereits gute Erfahrungen gemacht.
„Generell“, formuliert Brux seine Position zum Thema, „sind Geschwindigkeitsbegrenzungen Regeln, die es aus guten Gründen gibt und die eingehalten werden sollten. Während die Kontrolle und das Ahnden von Verstößen gegen Regeln in anderen Lebensbereichen als üblich gilt, scheint diese Selbstverständlichkeit für den Straßenverkehr ein Stück weit außer Kraft gesetzt zu sein. Niemand sollte aber vergessen: Überhöhte Geschwindigkeit hat häufig fatale Folgen. Landesweit fielen ihr in den ersten fünf Monaten 52 Menschen zum Opfer.“
Als Chef der Kreisverwaltung und Leiter der Kreispolizeibehörde hat Brux auch keinen Zweifel daran, dass die Abstimmung zwischen der Kreisverwaltung und der Polizei weiterhin funktionieren wird. „Wo sind die Wege kürzer als bei uns, wo beide Behörden unter einem Dach zu finden sind?“, fragt er.
Bürger, die die neuen Möglichkeiten nutzen und den Kreis auf mögliche Gefahrenstellen hinweisen möchten, können sich an Peter Hoffmeier (P.Hoffmeier@en-kreis.de) und Jürgen Thomas (J.Thomas@en-kreis.de) sowie an die Telefonzentrale der Kreisverwaltung (02336/93 0) wenden. Anrufer sollten beachten: Der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Kreispolizeibehörde sind für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter zuständig. Die Stadt Witten führt eigene Messungen durch und zählt zum Bereich des Polizeipräsidiums Bochum.
Stichwort Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 15 Euro
11 - 15 km/h 25 Euro
16 - 20 km/h 35 Euro
21 - 25 km/h 80 Euro, 1 Punkt
26 - 30 km/h 100 Euro, 3 Punkte
31 - 40 km/h 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h 280 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61 - 70 km/h 480 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Mehr als 70 km/h 680 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 10 Euro
11 - 15 km/h 20 Euro
16 - 20 km/h 30 Euro
21 - 25 km/h 70 Euro, 1 Punkt
26 - 30 km/h 80 Euro, 3 Punkte
31 - 40 km/h 120 Euro, 3 Punkte
41 - 50 km/h 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h 440 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
Mehr als 70 km/h 600 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot