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Bescheinigungen für Seuchenfreiheit können online beantragt werden

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25. Juli 2013
Bescheinigungen für Seuchenfreiheit können online beantragt werden
Hochsauerlandkreis.

Der Hochsauerlandkreis bietet Rinderhaltern ab dem 1. August die Möglichkeit, sogenannte BHV1-Bescheinigungen für eine Seuchenfreiheit online zu beantragen. Dazu muss sich der Landwirt einmalig kostenfrei beim Serviceportal des Kreises anmelden. Dadurch erhält er einen Zugang zu dem im Portal hinterlegten Antragsformular, in dem er am PC alle notwendigen Angaben eintragen und dieses online dem Veterinäramt zustellen kann. Die fertige Bescheinigung erhält er dann innerhalb weniger Stunden per E-Mail. Das Serviceportal befindet sich auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises www.hochsauerlandkreis.de. Dort ist es unter dem Menüpunkt „Bürgerservice / Tierhaltung & Lebensmittel“ auf der linken Seite der Homepage zu finden. Diese Portallösung ist ein zusätzliches Angebot, die bisherige Antragstellung per Fax ist weiterhin möglich.


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Pressestelle Hochsauerlandkreis
Martin Reuther (V.i.S.d.P.)
Steinstraße 27
59872 Meschede
Fon: 0291/94-1458
Fax: 0291/94-26134
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