Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 12. September 2013

Bundestagswahl: 65.00 Anträge auf Briefwahl

Onlineantrag bis zum 18. September möglich

Bocholt (PID) .

Über 6.500 Anträge auf Briefwahl sind bislang beim städtischen Wahlamt eingegangen. Das berichtet aktuell Anja Flaswinkel, Leiterin des Bocholter Wahlamts.

Briefwahl kann sowohl schriftlich als auch online beantragt werden. "Wichtig ist", betont Wahlamtsleiterin Anja Flaswinkel, "dass der Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet, auch unterschrieben wird." Sollen die Briefwahlunterlagen von Familienmitgliedern oder einer anderen Person abgeholt werden, muss dazu eine Vollmacht erteilt werden. Diese befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Der Onlineantrag befindet sich auf der bocholt.de (unter dem Logo Bundestagswahl - Direktlink: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5554008) "Aufgrund des Postvorlaufs funktioniert die Online-Beantragung nur bis zum 18. September, 7 Uhr", so Flaswinkel weiter.

Die roten Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlamt sein. Eine Sonderleerung der Post am Wahlwochenende (21., 22. September) findet nicht statt. "Die Wahlbriefe sollten möglichst bis Donnerstag (19. September) im Briefkasten sein", betont Flaswinkel. Im Krankheitsfall ist Briefwahl auch am Samstag bzw. Sonntag (bis spätenstens 15 Uhr im Wahlamt) möglich. Dazu muss aber dann ein Attest vom Arzt und eine Vollmacht vorgelegt werden.

Wer am Wahltag im Wahllokal wählt, sollte darauf achten, den Personalausweis und - nach Möglichkeit - die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. 

Neben dem umfangreichen Briefwahlgeschäft laufen die Vorbereitungen im Wahlamt auf Hochtouren. Rund 600 Wahlhelfer sind im Einsatz, davon rd. 470 Personen in den Wahlvorständen (49 Wahllokale, 10 Briefwahlvorstände). Bei den Wahllokalen haben sich einige Änderungen ergeben.

  • Stimmbezirk 101: Pfarrheim Ss. Ewaldi anstelle des Jugendheim Ss. Ewaldi
  • Stimmbezirk 102: Schulzentrum Süd-Ost Aula anstelle des zuletzt genutzten Souterrains
  • Stimmbezirk 172: Lebenshilfe Center an der Werther Straße anstelle des Wahlraums 2 in der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
  • Stimmbezirk 222: Evangelisches Gemeindehaus Suderwick anstelle Michaelstreff

Nicht alle Wahllokale sind barrierefrei erreichbar. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist angegeben, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Auf Grund einiger Nachfragen weist das Wahlamt darauf hin, dass die Abkürzung "GSV" bei der Nennung einiger Wahllokale für "Grundschulverbund" steht, da einige Grundschulstandorte durch die Zusammenlegung einen neuen Namen erhalten haben. Es betrifft die Grundschulen in Barlo (ehem. Martinschule), Stenern (ehem. Liebfrauenschule), Holtwick (ehem. St.-Bernhard-Schule) und die ehemalige Pestalozzischule.

Die Ergebnisse der Wahl werden nicht nur online auf der bocholt.de präsentiert, auch im Ratssaal werden sie -  detailliert nach einzelnen Wahllokalen - den interessierten Besuchern auf einer Leinwand gezeigt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes gerne zur Verfügung. Telefonisch ist das Wahlamt unter den Nummern 953-398 und 953-323 zu erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet wahlamt@mail.bocholt.de.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Wahlamt, Anja Flaswinkel, Telefon +49 2871 953-398, wahlamt@mail.bocholt.de