Bocholt, 16. Oktober 2013
Deponiestreit: Etappensieg für Stadt
Bocholt (PID).
Im Rechtsstreit um die Deponieabdichtung Bocholt-Lankern zwischen der Stadt Bocholt und der Bezirksregierung Münster hat die Stadt einen Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt, dass die Zustimmung für den Einbau des ursprünglich geplanten, teerhaltigen Füllmaterials durch die Bezirksregierung nicht nachträglich hätte versagt werden dürfen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Rückblende: Die Stadt Bocholt hatte auf Basis der Plangenehmigung die Abdichtung der alten Deponie in Bocholt-Lankern im Jahr 2009 ausgeschrieben und vergeben. Volumen: 11 Mio Euro. Im März 2010 starteten die Arbeiten – und wurden dann plötzlich gestoppt. Die Bezirksregierung Münster machte nachträglich Umweltbedenken geltend. Es ging um die Einhaltung von Grenzwerten des Füllmaterials, mit dem die Deponie schichtweise versehen werden sollte. Konkret: Um sog. PAK-haltige Substanzen, die etwa in teerhaltigem Straßenaufbruch enthalten sind, den die Stadt als Füllstoff verwenden wollte.
Folge waren ein Baustopp und Mehrkosten von insgesamt rund 4 Mio Euro, da die Stadt statt billigem Straßenaushub nun teurere Müllverbrennungsasche als Füllmaterial verwendete. Die Stadt Bocholt reagierte damals mit Unverständnis, berief sich auf die Deponieverwertungsverordnung und darauf, dass in der ursprünglichen Genehmigung von den nachträglich geforderten Grenzwerten noch keine Rede gewesen sei.
Was folgte, war ein dreijähriger Rechtsstreit, der nun in erster Instanz entschieden wurde.
Entschieden wurde ausdrücklich nicht über die Zusatzkosten von 4 Mio. Euro, entstanden durch Baustopp, Alternativmaterial und Einbaukosten: Diese müsste die Stadt in einem separaten Rechtsverfahren anschließend beim Landgericht geltend machen.
Die Bauarbeiten an der alten Deponie übrigens sind längst beendet. Die alte Deponie in Lankern ist seit Juli 2012 abgedichtet.
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