Nach der Handwerksordnung und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können Verstöße je nach Umfang der Tätigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro sowie einer Abschöpfung des erzielten Gewinns geahndet werden. Verstöße sind beispielsweise die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle oder eine unterbliebene Gewerbeanmeldung eines Betriebes.
Hinweise auf Schwarzarbeit nimmt der Hochsauerlandkreis unter der Rufnummer 0291/94-1700 entgegen. Hier und im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de erhalten Gewerbetreibende auch weitere Informationen zum Thema.