Bocholt, 11. Dezember 2013
Jugendschutz: 17 Kontrollen – 12 Verstöße
Bocholt (PID).
Der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung führte Kontrollen mit Hilfe jugendlicher Testkäufer durch. Ergebnis: in 12 von 17 überprüften Kiosken, Tankstellen und Geschäften kam es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, weil Waren wie Tabak und Alkohol herausgegeben wurden, ohne vorher das Alter der Käufer mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen.
„Das Ergebnis zeigt“, so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, „dass es weiterhin notwendig ist verstärkt und in unregelmäßigen Abständen Kontrollen mit Testkäufern durchzuführen.“
Acht Verkaufsstellen fallen zum wiederholten Mal negativ auf. Gegen die Betreiber der Geschäfte wird ein Verfahren eingeleitet, ebenso wie gegen die betroffenen Verkäufer. Insbesondere die erneut auffälligen Verkaufsstellen müssen mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich rechnen. „Bei einigen Geschäftsinhabern wird zu prüfen sein, inwieweit die Betroffenen noch über die voraus notwendige Zuverlässigkeit zur Gerwebeausübung verfügen“, so Ordnungsamtsleiter Kolks.
Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten Alkopops, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren. Diese Grenze gilt auch für Zigaretten und andere Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVDs und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten. Bei den Jugendschutzkontrollen wird auf interkommunaler Ebene eng mit dem Ordnungsamt der Stadt Rhede zusammengearbeitet.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Johannes Kolks, 02871 953 352