Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 20. März 2014

Eichenprozessionsspinner: Keine flächendeckende Bekämpfung aus der Luft

Nur noch vereinzelt Meldungen über Befall / Bei Bedarf werden Bäume vom Boden aus behandelt

Bocholt (PID).

Die Stadtverwaltung wird in diesem Jahr nicht flächendeckend gegen Nester des Eichenprozessionsspinners vorgehen. Das teilt der städtische Fachbereich für Öffentliche Ordnung mit.

Anders als in den Vorjahren, sind keine Hubschraubereinsätze geplant, um öffentlichen Baumbestand aus der Luft vorsorglich mit einem Biozid zu besprühen, das die Bildung der mitunter problematischen Nesselhärchen im Verpuppungsstadium des Spinners hemmt. Sollte es an einzelnen Stellen dennoch zum Befall kommen, in dessen Folge gesundheitliche Gefährdungen für die Bevölkerung zu befürchten sind, werden die Nester vom Boden aus separat entfernt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahmen der letzten vier Jahre, in denen jeweils in den Monaten April/Mai flächendeckend ein für den Menschen ungefährliches Biozid verspritzt wurde, entsprechende Wirkung zeigen. Diese Einschätzung deckt sich mit den Erkenntnissen  aus Bocholter Nachbarkommunen, wie z.B. Isselburg, das ebenfalls nicht weiter flächendeckend spritzt.

Hierüber hinaus gab es im Vorjahr nur noch vereinzelt Meldungen über einen möglichen Befall durch Eichenprozessionsspinner wobei sich in der Mehrzahl der Fälle herausstellte, dass es sich lediglich um Nester der Gespinstmotte handelte. „Die ist für den Menschen aber völlig ungefährlich“, so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW führte in einem Gespräch mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung an, dass aufgrund vorliegender Erhebungen festgestellt worden sei, dass die Befallsdichte abgenommen habe und die Verbreitung des EPS stagniere. Er empfiehlt, die Bekämpfung alternierend vorzunehmen, d.h. ein Jahr mit der prophylaktischen Bekämpfung auszusetzen, eventuelle Befallsmeldungen zu kartographieren und im nächsten Jahr diese Gebiete gezielt zu behandeln. Diese Empfehlung wird die Stadt Bocholt umsetzen, so Bocholts Ordnungsdezernent Thomas Waschki.

Die Verwaltung wird die Entwicklung im Zeitraum April/Mai also aufmerksam beobachten und bei akuten Problemen schnell parat stehen, kündigt Johannes Kolks an. Bürger können sich beim Bocholter Fachbereich für Öffentliche Ordnung unter Tel. 02871/953 -355 bzw. -353 melden, wenn sie den Verdacht haben, dass es sich um Nester des Eichenprozessionsspinners handelt.

Die Stadtverwaltung weist gleichwohl darauf hin, dass sie nur für Bäume auf öffentlichen Flächen zuständig ist, von denen auch eine Gefährdung ausgeht. Das ist beispielsweise in Parks, Schulen, Kindergärten, Sportplätzen und öffentlich stark genutzten Wegen oder Plätzen der Fall. Stehen die Bäume auf Privatbesitz, ist der Eigentümer selbst verantwortlich, sich wegen der Entfernung der Nester an Fachfirmen zu wenden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de