
Nach der Handwerksordnung und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können Verstöße je nach Umfang der Tätigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro sowie einer Abschöpfung des erzielten Gewinns geahndet werden. Verstöße sind wie in diesen beiden Fällen die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle oder eine unterbliebene Gewerbeanmeldung eines Betriebes.
Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass er zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten kontrolliert. Hinweise auf Schwarzarbeit nimmt die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 0291/94-1700 entgegen. Hier und im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de erhalten Gewerbetreibende und Existenzgründer auch weitere Informationen zum Thema.