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Betreuungsgeld: keine Antragsbearbeitung mehr

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22. Juli 2015
Betreuungsgeld: keine Antragsbearbeitung mehr
Hochsauerlandkreis.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld hat das Land Nordrhein-Westfalen den Hochsauerlandkreis gestern (21. Juli) angewiesen, keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden. Der Fachdienst Finanzielle Familienförderung des HSK wartet nun auf Regelungen, ob bereits genehmigte Anträge fortbestehen oder nicht. Die nächste Auszahlung zum 1. August wird wie gewohnt erfolgen. Aktuell gibt es im Kreis 2.027 Bewilligungen, was monatlich einer Auszahlungssumme von über 300.000 Euro ent-spricht.


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