
Gesonderte Einladungen für den Termin werden nicht verschickt. Sollten Einwendungen erst nach Ablauf der Einwendungsfrist eingegangen oder ungültig sein, werden die Einwender hierüber in den nächsten Tagen schriftlich informiert. Bei einigen Einwendungen ist dies jedoch nicht möglich, da Teile der Absenderadresse fehlen. Die Unterzeichner der Unterschriftenlisten, die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen am Suhrenberg richten, werden gebeten, bis Mittwoch, 6. Januar, einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Weitere Informationen zum Erörterungstermin und zur Vertreterbestellung sind auf der Startseite www.hochsauerlandkreis.de (Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde) oder im Amtsblatt des Kreises abrufbar.