Die Leistungen der Pflegekasse decken die Kosten eines Heimpflegeplatzes aber nicht vollständig. Deshalb muss die betroffene Person das eigene Einkommen und Vermögen einsetzen. Darüber hinaus verbleibende Kosten werden bei Antrag vom Sozialamt übernommen, das die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von unterhaltpflichtigen Angehörigen prüft und gegebenenfalls die Kosten anteilig von ihnen zurückfordert.
Welche Kosten für unterhaltspflichtige Angehörige von Heimbewohnern entstehen, ist vielen Bürgern nicht bekannt. Deshalb lädt der Sozialdienst katholischer Frauen am Dienstag, 10. Mai, von 19.30 bis 21 Uhr, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion in seine Räumlichkeiten, Steinstraße 12, in Meschede ein. Als Referenten stehen Fachleute der Unterhaltsstelle des Fachdienstes Soziales der Kreisverwaltung zur Verfügung. Um eine telefonische Anmeldung unter 0291/9974-13 wird gebeten.