
Viele Angebote, die bereits bekannt sind, wurden in den letzten Wochen schriftlich auf die Anzeigepflicht hingewiesen und haben sich auch schon angemeldet. Wer bisher keine schriftliche Aufforderung erhalten hat, aber dennoch Wohn-, Betreuungs- oder Unterstützungsangebote für diese Personengruppen vorhält, muss sich ebenfalls registrieren lassen. Die Registrierung soll bis Donnerstag, 30. Juni, erfolgt sein. Leistungsanbietern, die ihrer Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommen, droht ein Bußgeld.
Für das Meldeverfahren hat das Land verbindlich die Nutzung einer internetgestützten Datenbank vorgegeben. Die Erstregistrierung erfolgt unter der Website: http://www.pfadwtg.mgepa.nrw.de. Eine Hotline zum Verfahren ist unter der Rufnummer 0231/22243855 eingerichtet worden.
Für grundsätzliche Fragen zum Verfahren steht Regine Clement von der WTG-Behörde des Hochsauerlandkreises, Telefon 02961/94-3442 oder Mail heimaufsicht@hochsauerlandkreis.de, zur Verfügung.