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Meldung vom 06.02.2017
Aufstallpflicht für Geflügel im Kreis Recklinghausen und in Herne bleibt vorerst bestehen

Mit Erlass von Freitag hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Kreisen und kreisfreien Städten zugestanden, die bisher landesweit geltende Aufstallpflicht für gehaltenes Geflügel zu lockern. Davon können Städte und Gemeinden profitieren, in denen die Geflügeldichte unter 300 Tiere/ km² liegt. Betrifft das nur einzelne Städte oder Gemeinden in einem Kreis, ist zu prüfen, ob die Aufstallung beibehalten werden muss.

Der Kreis Recklinghausen hat nach intensiver Prüfung entschieden, dass die Aufstallpflicht für Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen und in Herne weiterhin bestehen bleibt. Grund für die Entscheidung ist die aktuelle Risiko-Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts, das „von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Haltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel“ ausgeht. Es weist in seiner aktuellen Einschätzung darauf hin, dass die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen das Risiko eines Kontakts und damit einer Ansteckung reduzieren. Bei anhaltendem Frost sei mit einer weiteren Dynamik an Vogelbewegungen und damit mit einer Ausweitung der Infektionen bei Wildvögeln zu rechnen.

Alleine in den ersten fünf Wochen des Jahres sind in Deutschland über 200 Fälle von H5N8 nachgewiesen worden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich infizierten Vögel höher ist, da nur ein Teil der verendeten Tiere gefunden und untersucht wird.

„Uns ist wichtig, dass das Hausgeflügel bestmöglich geschützt wird. Mit Blick auf die Zahl der nachgewiesenen Fälle und aufgrund der Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts sehen wir im Moment keine Alternative zur Stallpflicht“, sagt Amtstierarzt Dr. Siegfried Gerwert. Denn kommt es zu einem Ausbruch bei Hausgeflügel, sind deutlich weitreichendere Maßnahmen notwendig als beim Fund eines infizierten Wildvogels. So muss je nach Umständen das gesamte Hausgeflügel im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den infizierten Geflügelbestand getötet werden, es gibt einen Sperrbezirk mit strengen Auflagen im Umkreis von drei Kilometern und einen zehn Kilometer reichenden Beobachtungsbezirk.

Die Stallpflicht gilt weiterhin im gesamten Kreis Recklinghausen sowie in der Stadt Herne, für die das Veterinäramt des Kreises ebenfalls zuständig ist. Die Tierärzte bewerten die Risikoeinschätzungen in regelmäßigen Abständen neu und werden die Maßnahmen entsprechend der Veränderungen anpassen.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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