
Genehmigungen erhielten die Windpark Rotes Land Erlinghausen GmbH & Co. KG für sechs Windenergieanlagen, die Windpark Heubusch GmbH für sechs Windenergieanlagen in Marsberg-Meerho und die Windpark Grüner Weg Meerhof GmbH & Co. KG für 15 Windenergieanlagen.
Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen sowie die erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben liegen in der Zeit von Freitag, 17. März, bis Freitag, 31. März, beim Hochsauerlandkreis und der Stadt Marsberg aus und können dort eingesehen werden. Abrufbar ist der Bescheid in dieser Zeit auch im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt teilweise die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben. Bis zum Ablauf der Klagefrist kann der Genehmigungsbescheid von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Unteren Umweltschutzbehörde/Immissionsschutzbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, angefordert werden.