
Nach der ersten Offenlegung sind auf Initiative des Regionalforstamtes „Oberes Sauerland“ in Kooperation mit dem Kreistag für forstliche Regelungen des Landschaftsplanes Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden. Diese berühren die Grundzüge der Planung und machen deshalb diese zweite Auslegung des Landschaftsplanentwurfes erforderlich.
Der Kreistagsbeschluss beinhaltet ebenfalls, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist nur zu den gegenüber der ersten Öffentlichen Auslegung geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Diese Änderungen und Ergänzungen sind im zweiten Offenlegungsentwurf in der Festsetzungskarte in Verbindung mit den jeweiligen textlichen Erläuterungen gekennzeichnet. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, während des Offenlegungszeitraumes den Text und die Karten des Landschaftsplanentwurfes unter www.hochsauerlandkreis.de abzurufen.
Alle während der ersten Offenlegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen bleiben Gegenstand des weiteren Verfahrens und müssen nicht wiederholt werden. Der neue Landschaftsplan soll den bisher geltenden aus dem Jahr 1993 ablösen. Weitere Informationen sind unter Telefon 0291/94-1666 erhältlich.