Meldungsdatum: 16.03.2020
Die Landesregierung hat am 15. März weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Durch den Erlass werden nahezu allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten, die Schließung von „Amüsierbetrieben“ (zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen und Prostitutionsbetriebe), Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen und Auflagen für Einkaufszentren beschlossen. Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind nicht mehr gestattet. Auch der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory-outlets“ ist nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt. Die Schließungen und Auflagen gelten unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Zur Umsetzung dieser Weisung haben sich die Ordnungsämter des Kreises Viersen und der Städte und Gemeinden am Montagmorgen abgestimmt sie werden die Vorgaben des Landes durch den Erlass einer Allgemeinverfügung umsetzen, die spätestens am 17. März im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Pressekontakt: Anja Kühne
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