Meldungsdatum: 29.10.2020

Positiv auf Corona getestet - wie geht es für mich weiter?

Kreis Viersen bittet um Beachtung einiger Verhaltensregeln

Wegen der steigenden Infektionszahlen stellen sich die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen vermehrt Fragen, wie man sich verhalten sollte, wenn man Kontakt zu positiv getesteten Personen hatte oder selbst ein positives Testergebnis erhält. Daher sind hier nochmals einige wichtige Informationen zusammengefasst.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen positiven Befund erhalte: 

Nachfolgende Personen gehören zu Kontaktpersonen der Kategorie 1 

Wie verhalte ich mich als Kontaktperson der Kategorie 1?

Hinweise zur Arbeitsfähigkeit im Rahmen einer Quarantäne

Sofern Beschäftigte eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes erhalten, ist dies nicht mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen. Wird bei Arbeitnehmerinnen oder Arbneitnehmern die Quarantäne angeordnet und ist die Arbeit im Homeoffice möglich, ist sie / er auch dazu verpflichtet. Seine Verpflichtung zur Arbeit entfällt erst, wenn er durch Erkrankung arbeitsunfähig wird.

Wird bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aufgrund einer Behinderung auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind, eine Quarantäneanordnung festgesetzt, können die Eltern eine Entschädigung für den Lohnausfall geltend machen. Pro Elternteil können bis zu zehn Wochen, für Alleinerziehende bis zu zwanzig Wochen geltend gemacht werden. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen.
Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet.

Weitere Informationen zum Thema Corona unter

https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-53/neues-corona-virus-covid-19-6669946/

 

 

 

 

 

Pressekontakt: Gabriele Gotzen, Telefon 02162 / 39 1105