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Meldung vom 07.05.2021
Vorgehen des Landes schwer nachvollziehbar
Landrat des Kreises Recklinghausen nimmt Stellung zum neusten Impferlass

Mit dem 19. Impferlass hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab dem 6. Mai einen Teil der Prioritätsgruppe 3 geöffnet. Mit dabei: Neben Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen, Beschäftigten im Verkauf im Lebensmittelhandel und in Drogerien auch viele Landesbedienstete. Noch nicht in den Impfzentren geimpft werden können aus der Gruppe drei Menschen mit Vorerkrankungen nach §4, Personen über 60 Jahren, Personal der kritischen Infrastruktur oder systemrelevantes Personal der Kommunen.

„Bei den ersten beiden Prioritätsgruppen war der Großteil der Entscheidungen für ein schrittweise Öffnung nachvollziehbar. Im Fokus standen dabei diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder durch Vorerkrankungen ein sehr hohes Risiko hatten, dass die Infektion mit dem Coronavirus einen schweren Verlauf nehmen oder sogar tödlich enden würde. Außerdem Personen, die notwendigerweise in Kontakt mit diesen Gruppen stehen – Pflegerinnen und Pfleger in Altenheimen, medizinisches Personal auf den Intensivstationen“, erklärt Landrat Bodo Klimpel. Mit der jetzigen teilweisen Öffnung der Gruppe drei sähe dies anders aus. Eine sinnvolle Priorisierung innerhalb der dritten Priorität sei nur schwer zu erkennen. „Wie kann es sein, dass nun Bürgerinnen und Bürger mit Vorerkrankungen nicht impfberechtigt sind, dafür aber Steuerfahnder und Gerichtsvollzieher?“, fragt der Landrat des Kreises Recklinghausen.

„Unverständnis wird aber nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern an mich herangetragen, sondern auch von meinen Mitarbeitern und den Beschäftigten der kreisangehörigen Städte. Wie soll ich ihnen erklären, dass nun Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz impfberechtigt sind, aber der kommunale Soziale Dienst, der weit mehr Bürgerkontakte hat, nicht?“ Personal mit vielen Bürgerkontakten und Beschäftigte in relevanten Positionen der Verwaltung sind ebenfalls in der Prioritätsgruppe 3, im Gegensatz zu den Landesbeschäftigten sind die Mitarbeiter der Kommunen – mit Ausnahme des Gesundheits- und Impfbereichs - aber noch nicht impfberechtigt. „Gleiches gilt zum Beispiel auch für Busfahrer, die auf engstem Raum mit vielen anderen Menschen ihren Dienst tun müssen.“

Ob eine Öffnung der gesamten Gruppe drei eine Möglichkeit sein könnte, vermag der Landrat des Kreises aktuell nicht zu sagen. „Klar ist, dass wir aktuell zu wenig Impfstoff haben. Im Kreis Recklinghausen hätte die dritte Prioritätsgruppe auch jetzt noch nicht geöffnet werden müssen, da wir mit den Impfungen der Menschen über 70 Jahren und der chronisch Vorerkrankten der Gruppe zwei noch voll ausgelastet sind. Schon jetzt ist es so, dass sich zehntausende Personen um wöchentlich nur etwa 6000 bis 7000 Erstimpftermine bemühen“, so Klimpel. Eine Öffnung der Gruppe drei könnte dennoch von Vorteil sein, „da dann zumindest Chancengleichheit für alle bestünde.“

Die Öffnung der Buchungen für weitere Impfberechtigte war sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass verschiedene Städte und Kreise berichteten, dass sie mit der Gruppe zwei durch seien und Termine nicht mehr gebucht würden. „Wir haben leider nicht nur eine im Vergleich ältere Bevölkerung, sondern auch viele chronisch vorerkrankte Personen. Wobei ich mich frage, warum wir dann nicht auch entsprechend mehr Impfstoff zur Verfügung gestellt bekommen. Der Verteilungsschlüssel anhand der reinen Gesamtbevölkerungszahlen scheint in diesem Moment nicht mehr das richtige Mittel zu sein, wenn die eine Kommune für ihren Impfstoff keine impfberechtigten Abnehmer mehr findet, die andere die doppelte Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs an ihre Bürgerinnen und Bürger verimpfen könnte.“

Mit einem Schreiben zu diesem Thema hatte sich Bodo Klimpel bereits in der letzten Woche an das Gesundheitsministerium des Landes gewandt. „Ich hoffe – und kommuniziere auch auf allen Wegen, dass sich an diesem Zustand zeitnah etwas ändern wird. Das Land muss handeln.“



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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