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Meldung vom 28.01.2022
Stallpflicht für Geflügel in Castrop-Rauxel und Herne

Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt ab Samstag, 29. Januar 2022, auch in Teilen von Castrop-Rauxel und Herne Aufstallpflicht für Geflügel. Die beiden Städte liegen in der Überwachungszone, nachdem ein Fall von Geflügelpest in Dortmund nachgewiesen wurde.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt in Castrop-Rauxel und in Herne für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Hausgeflügel-Bestände. Entsprechend der ab dem 29. Januar 2022 geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel in diesen Städten mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (z.B. Schutzvorrichtung, Voliere).

Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere grundsätzlich nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.

Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten.

Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist zuständig für alle Veterinärangelegenheiten im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Geflügelpest 2022 - Karte Castrop-Rauxel
Geflügelpest 2022 - Karte Herne

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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