Meldungsdatum: 02.09.2025
Am Sonntag, den 14. September, finden die Kommunalwahlen statt. Dann werden im Kreis Viersen die Landrätin oder der Landrat sowie der Kreistag für die nächste Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Ebenso finden in den kreisangehörigen Kommunen die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Stadt- und Gemeinderäte statt.
Kreiswahlleiter Ingo Schabrich ruft die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Viersen zur Teilnahme an den Kommunalwahlen auf: „Das Wahlrecht ist ein wichtiges Grundrecht und die Grundlage unserer Demokratie. Wer am 14. September wählen geht, kann aktiv auf die politische Gestaltung unseres Kreises Einfluss nehmen und somit unsere Demokratie stärken.“
Zu den Kommunalwahlen berechtigt sind im Kreis Viersen rund 244.000 Bürgerinnen und Bürger. Das Wahlrecht gilt ab 16 Jahren und für alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes innehaben oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Darüber hinaus müssen Personen, um wahlberechtigt zu sein, mindestens 16. Tage vor der Wahl im Kreisgebiet einen Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Für das Amt des Landrats/der Landrätin kandidieren im Kreis Viersen fünf Bewerberinnen und Bewerber:
Für die Wahl des Landrats oder der Landrätin ist eine Mehrheit von über 50 Prozent der gültigen Stimmen notwendig – unabhängig von der Wahlbeteiligung. Hat keine Kandidatin bzw. kein Kandidat diese Mehrheit erreicht, findet am 28. September eine Stichwahl statt.
Für die Wahl des Viersener Kreistags sind neun Parteien zugelassen:
Gesetzlich festgelegt sind für den Kreistag 60 Mitglieder. Das Kreisgebiet ist in 30 Wahlbezirke eingeteilt. Die konstituierende Sitzung des Kreistages ist für Donnerstag, den 6. November, vorgesehen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Viersen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Unterlagen können in der Behörde der Heimatkommune beantragt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in der zuständigen Wahldienststelle zu beantragen, vor Ort direkt auszufüllen und abzugeben.
Die letzten Kommunalwahlen haben am 13. September 2020 stattgefunden. Bei den diesjährigen Wahlen wird der Nachfolger bzw. die Nachfolgerin des amtierendes Landrats Dr. Andreas Coenen gewählt.
Ergebnisse der Kommunalwahlen online verfolgen
Interessierte können die Ergebnisse der Landrats- und der Kreistagswahl am Wahlabend live im Internet verfolgen, sobald die Stimmen ausgezählt und im System eingetragen sind. Die Auszählung sowie die Ergebnisse können unter https://wahl.krzn.de/kw2025/wep200/ live mitverfolgt werden. Die Seite wird zur Kommunalwahl aktiviert.
Audiostimmzettel, Stimmzettelschablonen und Broschüre in leichter Sprache
Damit alle Bürgerinnen und Bürger an den diesjährigen Kommunalwahlen teilnehmen können, bieten die Wahlämter für die Kommunalwahl 2025 verschiedene Hilfsmittel an.
Zum einen ist die Informationsbroschüre „Einfach wählen gehen – Kommunalwahl NRW 2025“ in leichter Sprache aufgelegt worden. Darin werden kurz und leicht verständlich die wesentlichen Aspekte der anstehenden Kommunalwahl erläutert. Die Broschüre ist in den Wahlämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie im Kreishaus, Rathausmarkt 2, 41747 Viersen, kostenfrei erhältlich.
Für Personen mit Sehbehinderungen können Stimmzettelschablonen in den Wahlämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden angefordert werden. Zusätzlich sind alle Stimmzettel vertont worden und können telefonisch unter 0800 000 9671 kostenfrei abgefragt werden. Die Anruferin oder der Anrufer muss lediglich durch Eingabe der Postleitzahl seinen Wohnort identifizieren und die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stimmbezirksnummer eingeben. Dieses Angebot ist in Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. entstanden.
Repräsentative Wahlstatistik
Auch bei den diesjährigen Kommunalwahlen führt das Statistische Landesamt für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine repräsentative Wahlstatistik durch. Über diese lässt sich das Wahlverhalten, d.h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Aufschluss darüber, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligen und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise ungültige Stimmen abgegeben worden sind. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik sind damit genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Oberster Grundsatz aller demokratischen Wahlen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der repräsentativen Wahlstatistik hat der Gesetzgeber hierzu mehrere Maßnahmen erlassen, um die Verletzung des Wahlgeheimnisses auszuschließen. Es wird sichergestellt, dass die zu untersuchenden Bevölkerungsgruppen so groß sind, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wahlberechtigte möglich sind.
In den folgenden Stimmbezirken aus dem Kreis Viersen wird die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl des Kreistages erhoben:
Stimmbezirk 1020 |
Brüggen – Kreuzherrengrundschule |
Kreiswahlbezirk 11 – Brüggen / Niederkrüchten |
Stimmbezirk 4150 |
Nettetal – Turnhalle Mosaikschule Sch. I |
Kreiswahlbezirk 42 – Nettetal |
Stimmbezirk 7030 |
Tönisvorst – FZ Ingerstraße |
Kreiswahlbezirk 72 – Tönisvorst |
Stimmbezirk 9110 |
Willich – Hubertusschule II |
Kreiswahlbezirk 92 – Willich |
Für die Wählerinnen und Wähler in den betroffenen Stimmbezirken läuft die Wahl am Wahltag ganz normal ab. Einziger Unterschied ist, dass die Wahl auf einem Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck erfolgt. Dieser findet sich auf dem Stimmzettel am oberen Rand.
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl durch IT.NRW veröffentlicht.
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