Meldungsdatum: 05.01.2026
Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 4.12.2025 wurde am 03.01.2026 aufgehoben. Das bedeutet, dass es keine Schutz- oder Überwachungszone mehr gibt. Auch die Aufstallungspflicht wurde aufgehoben.
Weiterhin bittet der Kreis alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei Krankheitssymptomen oder gehäuften Todesfällen einen Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen unter: veterinaeramt@kreis-viersen.de oder 02162 39-1309,-1312,-2064.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie im aktuellen Amtsblatt hier: https://abi.kreis-viersen.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSHxWzN5rRDtwTYZS-_FV5U
Mehr Informationen zur Vogelgrippe finden Sie hier: https://www.kreis-viersen.de/themen/umwelt/tierseuchenbekaempfung
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